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Regeln am Strand

Auf der sicheren Seite – Strafbares am Strand vermeiden

Endlich hat sie begonnen, die lang ersehnte Sommerferienzeit. Die verbringen immer mehr deutsche Touristen in polnischen Seebädern wie Świnoujście (Swinemünde) oder Kołobrzeg (Kolberg). Damit das ganz persönliche Strandvergnügen nicht getrübt wird, haben wir einen aktuellen Überblick über die Fettnäpfchen erstellt, in die deutsche Urlauber versehentlich treten und die zu einer Geldstrafe führen können.
Im Grunde genommen sind die Regeln an Polens Strände auch nicht viel anders oder strenger als in anderen Ferienregionen Europas. Manche Dinge aber, die seit vielen Jahren beispielsweise in den Mittelmeerländern geduldet werden, werden in unserem östlichen Nachbarland öfter mal geahndet.

So etwa, wenn es um das Baden (fast) ohne Hüllen geht. Zwar gibt es auch in Polen viele inoffizielle und inzwischen sogar eine Handvoll offizieller Nacktbadestrände. Außerhalb dieser Zonen sollte frau es aber beispielsweise unterlassen, die Sonne „topless“ zu genießen. Offiziell gilt das nämlich als „sittenwidrig“ und manch patrouillierende Ordnungshüter verhängen auch schon gerne einmal die Höchststrafe von 500 Złoty (ca. 120 Euro) dafür.

Noch härter wird es, wenn Adam und Eva ihrer gegenseitigen Anziehungskraft erliegen. Wird man in Polen beim Austausch intensiverer Intimitäten am Strand erwischt, drohen Haft und eine Geldstrafe in Höhe von 1.500 Złoty (ca. 350 Euro) wegen unsittlichen Verhaltens. Erstattet jemand Drittes Anzeige, können sogar bis zu 5.000 Złoty (ca. 1.200 Euro) für Erregung öffentlichen Ärgernisses fällig werden.

Auch das „Bier zum Chillen“ ist nicht überall erlaubt. Generell gilt in Polen nämlich ein Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit außerhalb der Gaststätten oder Biergärten. Die Kommunen können allerdings Ausnahmen erlassen. Es lohnt sich also immer die Strandordnung gut zu studieren, soweit es eine gibt, denn ansonsten können auch hierfür bis zu 500 Złoty fällig werden. Und die sind in der Regel sofort zu zahlen.

Die gleiche Höchstsumme kann fällig werden, wenn man seinen Vierbeiner außerhalb der „Hundestrände“ Gassi führt, am Strand außerhalb gekennzeichneter Bereiche raucht, den Strand mit einem Fahrzeug befährt, übermäßig laut Musik hört oder sein Zelt ohne Genehmigung aufschlägt. Polens Strände werden offiziell vom zuständigen Urząd Morski verwaltet. Solange kein Zeltplatz vorhanden ist, oder die Strandordnung etwas anderes vorsieht, muss man dort eine Erlaubnis beantragen. Aus Sicherheitsgründen ist es zudem verboten, ein Lagerfeuer zu entfachen oder zu grillen.

Den Strand sauber zu hinterlassen, sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein… schließlich möchte man dieses Stück Natur auch am kommenden Tag wieder genießen. Wer seinen Müll dennoch vor Ort lässt, oder ihn vergräbt, wird genauso zur Verantwortung gezogen. Für diese beiden Vergehen werden ebenfalls bis zu 500 Złoty fällig.

Ebenfalls selbstverständlich sollte für Urlaubsgäste der Schutz der natürlichen Umwelt sein. So stehen Fauna und Flora von Dünengürteln und Kliffs unter strengem Naturschutz. Wanderer müssen dort auf den ausgezeichneten Wegen bleiben. Natürlich ist es dort auch verboten, Pflanzen zu zerstören oder Tiere  in ihrer Ruhe zu stören. Wer sich nicht an die Regeln hält, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 1.500 Złoty rechnen.




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