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AGB

Allgemeine Reisebedingungen von TRAVEL-NETTO
 
Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle ab 09.06.2024 zwischen TRAVEL-NETTO und dem Kunden abgeschlossene Reiseverträge.
 

Allgemeine Reisebedingungen von TRAVEL-NETTO

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung zur Reise bietet der Kunde (m/w/d) TRAVEL-NETTO den Ab-schluss eines Reisevertrages auf der Grund-lage der Beschreibung des Pauschalange-bots im Prospekt und dem an ihn ergange-nen individuellen Angebot sowie auf Basis dieser Allgemeinen Reisebedingungen ver-bindlich an. Sie erfolgt durch die anmel-dende Person für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Ver-tragsverpflichtungen die anmeldende Per-son wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein-steht, sofern sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Die Anmeldung zur Reise kann mündlich, telefonisch, schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erfolgen.

1.2 Der Reisevertrag kommt mit der An-nahme der Anmeldung durch TRAVEL-NETTO zustande. TRAVEL-NETTO infor-miert den Kunden über den Vertragsab-schluss mit der schriftlichen Reisebestäti-gung auf einem dauerhaften Datenträger, etwa als Anhang einer E-Mail, als Bestäti-gung des Vertrages (in Papier nur bei Ver-tragsschluss nach Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB).

1.3 Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltenen Reisedokumente auf Richtigkeit der Ausstel-lung (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und fehlerhafte Bezeichnungen unverzüglich TRAVEL-NETTO mitzuteilen. Fehlerhafte Buchungsunterlagen und Vou-cher können zur Zurückweisung im Hotel bei Ankunft führen.

1.4 Hinweis zu Nichtbestehen eines Widerrufsrechtes: TRAVEL-NETTO weist darauf hin, dass nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für die im Fernabsatz (Internetseite) angebotenen Pauschalreisen kein Wider-rufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündi-gungsrechte gelten. Dies bedeutet, der Kunde kann auch bei einer Online-Bu-chung seine abgegebene Willenserklä-rung nicht widerrufen, sondern diese ist bindend. Ein Rücktritt vom Reisevertrag auf Basis der Allgemeinen Reisebedin-gungen ist stets möglich (siehe Ziffer 4). Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräu-men nach mündlichen Verhandlungen geschlossen worden ist (nicht: Internet-buchung), es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertrags-schluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.

2. Bezahlung des Reisepreises, Zah-lungsverzug

2.1 Nach Vertragsabschluss und Erhalt der Buchungsbestätigung mit dem dort aufgedruckten Nachweis der Insolvenz-schutzversicherung bei der Signal Iduna Polska wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises in Euro zur Zah-lung fällig. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Die Rest-zahlung auf den Reisepreis ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchge-führt wird und der in Satz 1 genannte Nachweis der Insolvenzschutzversiche-rung vorliegt. Die Fälligkeiten der An- und Restzahlung ergeben sich aus der Bu-chungsbestätigung. Zahlungen sind auf das dort angegebene deutsche Geschäftskonto von TRAVEL-NETTO zu leisten.

2.2 Wählt der Kunde die Zahlung durch Kre-ditkarte, so erteilt er bei Buchung der Reise die Belastungsermächtigung für sein Kredit-kartenkonto. Hat TRAVEL-NETTO diese Zahlungsart in der Reisebestätigung aus-drücklich akzeptiert, so gilt eine Zahlung des Kunden so lange als vorläufig entrichtet, bis festgestellt wird, dass der von TRAVEL-NETTO vom Kreditkartenkonto des Kunden eingezogene Betrag nicht, ganz oder teil-weise rückbelastet oder seine Rückzahlung auf sonstige Weise geltend gemacht wird. Kommt es zu einer Rückbelastung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, und wird eine Zahlung nicht rechtzeitig ein-gelöst, so gerät der Kunde in Verzug und TRAVEL-NETTO ist berechtigt, einen ent-standenen Schaden als Verzugsschaden in Rechnung zu stellen. Die An- und Restzah-lungen auf den Reisepreis werden auch bei Kreditkartenzahlungen entsprechend ihrer Fälligkeiten, abgebucht.

2.3 Werden auf den Reisepreis fällige Zah-lungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt, ist TRAVEL-NETTO be-rechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 323 BGB) und Schadensersatz zu verlangen, der sich der Höhe nach an nachstehender Ziffer 4.2 orientiert.

3. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss

3.1. TRAVEL-NETTO behält sich vor, den in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn sich die Erhöhung des Reisepreises unmittelbar aus einer tatsäch-lich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorher-sehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höhe-rer Kosten für Treibstoff oder andere Ener-gieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Rei-seleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Än-derung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reise-preis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird TRAVEL-NETTO den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträ

ger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhö-hung ist nur wirksam, wenn sie den hier ge-nannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises ver-langen, wenn und soweit sich die in Ziffer 3.1 unter a) bis c) genannten Faktoren nach Ver-tragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies tatsächlich zu niedrigeren Kosten für TRAVEL-NETTO führt.

3.2 TRAVEL-NETTO behält sich vor, nach Vertragsabschluss andere Vertragsbedin-gungen als den Reisepreis einseitig zu än-dern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben her-beigeführt werden. Dies kann der Fall sein, wenn der Zutritt zum Spa-, Fitness- oder Wellness-Bereich im Hotel kurzfristig aus Si-cherheits-, Reinigungs- oder Wartungsgrün-den vorübergehend eingeschränkt wird. TRAVEL-NETTO hat den Kunden auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie die-sen Anforderungen entspricht und vor Rei-sebeginn erklärt wird.

3.3 Erhebliche Vertragsänderungen: Über-steigt die in Ziffer 3.1 vorbehaltene Preiser-höhung 8 % des Reisepreises, kann TRA-VEL-NETTO sie nicht einseitig vornehmen. TRAVEL-NETTO kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbie-ten und verlangen, dass er innerhalb einer von ihr bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhö-hung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preis-erhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann TRAVEL-NETTO die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der we-sentlichen Eigenschaften der Reiseleistun-gen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur un-ter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages gewor-den sind, verschaffen, so kann TRAVEL-NETTO dem Kunden die entsprechende Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von TRA-VEL-NETTO zu bestimmenden angemesse-nen Frist, (1) das Angebot zur Vertragsän-derung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden. Nach dem Ablauf der von TRAVEL-NETTO bestimm-ten Frist gilt das Angebot zur Preis- oder Vertragsänderung nach Ziffer 3.3 als ange-nommen.

3.4 TRAVEL-NETTO kann dem Kunden in ihrem Angebot zur Vertragsänderung nach

3.3 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbie-ten, über die sie den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.

4. Rücktritt durch den Kunden, Stornie-rungsentschädigung, Ersatzpersonen

4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reise-beginn von der Reise zurücktreten. Maß-geblich ist der Zugang der Rücktrittser-klärung bei TRAVEL-NETTO. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) unter der unten genannten Adresse zu erklären.

4.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zu-rück oder tritt er die Reise nicht an, so kann TRAVEL-NETTO eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reise-vorkehrungen und für ihre Aufwendun-gen verlangen. TRAVEL-NETTO hat die nachfolgenden Entschädigungspau-schalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklä-rung des Kunden und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Auf-wendungen von TRAVEL-NETTO und dem zu erwartenden Erwerb durch ander-weitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden wie folgt bestimmen:

bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 10%

ab 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn 20%

ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30%

ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50%

ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 70%

ab 6. Tag bis Reisebeginn / bei Nichtan- tritt 90%.

Der Kunde hat stets das Recht, TRAVEL-NETTO nachzuweisen, dass ihr ein Scha-den überhaupt nicht oder nur in wesent-lich niedrigerer Höhe als der jeweiligen Pauschalen entstanden ist. TRAVEL-NETTO behält sich vor, anstelle der vor-stehend genannten Pauschalen eine kon-kret berechnete, ggf. höhere Entschädi-gung zu fordern und wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Be-rücksichtigung der ersparten Aufwen-dungen und einer etwaigen, anderweiti-gen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen.

4.3 Erfolgt der Rücktritt des Kunden nach Ziff. 3.3 wegen eines Angebots über eine Preiserhöhung über 8 % des Reisepreises oder wegen einer der in Ziff. 5.3 genannten erheblichen Vertragsänderungen, so ist der Rücktritt des Kunden kostenfrei. Der Ent-schädigungsanspruch des Reiseveranstal-ters entfällt ferner in Fällen des § 651h Abs. 3 S. 1 BGB.

4.4 Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, kann er innerhalb einer angemes-senen Frist vor Reisebeginn auf einem dau-erhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklä-ren, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie TRAVEL-NETTO nicht später als 7

Tage vor Reisebeginn zugeht. TRAVEL-

NETTO kann dem Eintritt des Dritten wider-sprechen, wenn dieser Dritte die vertragli-chen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde TRAVEL-NETTO als Gesamt-schuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehr-kosten. TRAVEL-NETTO darf eine Erstat-tung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsäch-lich entstanden sind.

4.5 Es wird ausdrücklich darauf hinge-wiesen, dass im Reisepreis eine Reise-rücktrittskosten-Versicherung nicht ent-halten ist. Es wird empfohlen, sich mit ei-ner Reiserücktrittskosten-Versicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließ-lich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod zu versichern und TRAVEL-NETTO ggf. auf den Kontakt zu einer Versicherung anzusprechen.

5. Nicht in Anspruch genommene Leis-tungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die TRAVEL-NETTO ihm ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger Rück-reise, wegen Krankheit oder aus anderen, von ihm zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf an-teilige Rückerstattung des Reisepreises.

6. Obliegenheiten des Kunden, Mängel-anzeige, Kündigung durch den Kunden

6.1 Es obliegt dem Kunden, vor der Reise ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztli-chen Rates selbst zu prüfen und überprüfen zu lassen, ob eine Teilnahme an den auf der Reise vorgesehenen ärztlichen Leistungen, Kurbehandlungen, Wellnessangeboten oder Kursen mit seiner jeweiligen körperlichen Verfassung vereinbar ist und diese die auf der Reise vorgesehene Behandlung oder Heilbehandlung zulässt.

6.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetre-tenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder ge-ring zu halten.

6.3 Der Kunde hat auftretende Mängel un-verzüglich der örtlichen Vertretung von TRA-VEL-NETTO oder unter der unten genann-ten Adresse / Telefonnummer von TRAVEL-NETTO anzuzeigen und dort innerhalb an-gemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Soweit TRAVEL-NETTO infolge einer

schuldhaften Unterlassung der Anzeige nach Satz 1 nicht Abhilfe schaffen konnte, ist

der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen.

6.4 Reiseleiter, Agenturen oder Mitarbeiter von Leistungsträgern (etwa der Hotels) sind

nicht berechtigt, Ansprüche gegen TRAVEL-NETTO rechtlich anzuerkennen.

6.5 Verlangt der Kunde Abhilfe, hat TRA-VEL-NETTO den Reisemangel zu beseiti-gen. Sie kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berück-sichtigung des Ausmaßes des Reiseman-gels und des Werts der betroffenen Reise-leistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. TRAVEL-NETTO kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie durch den Ansprechpartner eine gleich- oder höher-wertige Ersatzleistung erbringt. Kann TRA-VEL-NETTO die Beseitigung des Mangels nach Ziffer 6.5 verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleis-tungen, hat sie Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.

6.6 Wird eine Reise durch einen Mangel er-heblich beeinträchtigt, kann der Kunde den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zu-lässig, wenn TRAVEL-NETTO eine ihr vom Kunden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe von TRAVEL-NETTO verweigert wird oder wenn die sofor-tige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält TRAVEL-NETTO hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Reise noch zu erbrin-genden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.

7. Haftungsbeschränkung des Reisever-anstalters

Die vertragliche Haftung von TRAVEL-NETTO für Schäden, die keine Körperschä-den sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die ge-nannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen gegeben sind.

8. Pass- und Visumerfordernisse, ge-sundheitspolizeiliche Vorschriften

8.1 TRAVEL-NETTO informiert den Kun-den vor Vertragsabschluss über allge-meine Pass- und Visumerfordernisse des

Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von

Visa sowie gesundheitspolizeilicher For-malitäten (z. B. polizeilich vorgeschrie-bene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.

8.2 TRAVEL-NETTO haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang not-wendiger Visa durch die jeweilige diplomati-sche Vertretung, sofern der Kunde TRAVEL-NETTO mit der Beschaffung beauftragt hat, es sei denn, dass TRAVEL-NETTO gegen eigene Pflichten oder Hinweispflichten ver-stoßen und selbst die Verzögerung ver-schuldet hat.

8.3 Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vor-schriften selbst verantwortlich, auch für das Mitführen gültiger Reisedokumente. Insbe-sondere Zoll- und Devisenvorschriften sind

einzuhalten. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwach-sen, gehen zu seinen Lasten, ausgenom-men TRAVEL-NETTO hat verschuldet den Kunden nicht, unzureichend oder falsch in-formiert.

9. Datenschutz und Widerspruchsrechte

9.1 TRAVEL-NETTO hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezo-gener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personen-bezogenen Daten informiert TRAVEL-NETTO den Kunden in der Datenschutzer-klärung auf der Internetseite und in den da-tenschutzrechtlichen Hinweisen. Personen-bezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden erhoben, verarbeitet und ge-nutzt, soweit sie für die Begründung, Durch-führung, Erfüllung und Beendigung des Rei-severtrages mit dem Kunden und die Kun-denbetreuung erforderlich sind, sie werden ohne seine ausdrückliche Zustimmung nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. TRAVEL-NETTO stellt die genannten Daten ausschließlich Partnerunternehmen, die diese Daten in ihrem Auftrag, gemäß ihren Weisungen und unter Einhaltung des BDSG und der DSGVO verarbeiten. Darüber hin-aus erfolgt eine Weitergabe

der Daten an Dritte nicht. Der Kunde hat je-derzeit die Möglichkeit, seine bei TRAVEL-NETTO gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu ver-langen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken

zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widerspre-chen, sie übertragen zu lassen oder sich bei

einer Aufsichtsbehörde über die Verarbei-tung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. So-fern personenbezogene Daten des Kun-den auf Grundlage von berechtigten Inte-ressen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personen-bezogenen Daten einzulegen, soweit da-für Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Er kann unter der Adresse info@travelnetto.de mit einer E-Mail von seinem Wider-spruchsrecht Gebrauch machen oder TRAVEL-NETTO unter der unten genann-ten Adresse kontaktieren.

9.2 Mit einer Nachricht an info@travel-netto.de kann der Kunde auch der Nut-zung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Mei-nungsforschung oder zu Marketingzwe-cken jederzeit kostenfrei widersprechen.

10. Sonstiges, Hinweise auf Online-Streit-beilegung und Verbraucherschlichtung

10.1 Sollte eine der vorstehenden Bestim-mungen unwirksam sein oder werden, be-halten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reise-vertrages bleibt unberührt. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und TRAVEL-NETTO findet ausschließlich deutsches Recht Anwen-dung. Soweit der Kunde Kaufmann oder ju-ristische Person des privaten oder des öf-fentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent-haltsort im Ausland hat, oder deren Wohn-sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeit-punkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von TRAVEL-NETTO vereinbart.

10.2 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von ver-braucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. TRAVEL-NETTO nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Ver-braucherschlichtungsstelle nach VSBG teil und ist auch nicht gesetzlich verpflichtet, an einem solchen teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

 

Reiseveranstalter: TRAVEL-NETTO Sp. zo.o. (Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach polnischem Recht) Geschäftsführer: Krzysztof Adam, Anschrift: Aleja sw. Jana Pawla II 32-33, 78-100 Kołobrzeg, USt-ID: PL 6711740036, Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung, Kontakt: Tel. +48-94-35 13 300, Fax +48-94-35 13 309, E-Mail: info@travelnetto.de. Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung. Diese ARB sind urheberrechtlich geschützt.

 

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