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Keine Angst vorm Wolf in Polen

Polnische Behörden klären über Umgang mit scheuem Raubtier auf

Nachdem er noch vor wenigen Jahrzehnten in weiten Teilen Europas als ausgerottet galt, erhitzt er in jüngster Zeit immer wieder die Gemüter. Mit der behutsamen Wiederansiedlung des Wolfes in zahlreichen Ländern unseres Kontinents kam nicht nur ein wichtiger Bewohner zurück in seine natürlichen Reviere. Auch die Rückkehr alter Vorurteile ließ nicht lange auf sich warten. Leider glauben immer noch zu viele Menschen daran, dass der Wolf ein bösartiges Wesen ist, das nur darauf wartet, alles anzugreifen, was sich bewegt. Darauf, dass beim Spaziergang in „Wolfsgebieten“ aber in der Regel keine Gefahr für den Menschen besteht, weisen sowohl deutsche als auch polnische Behörden hin.

Keine Angst vorm Wolf in Polen

Bild: nabu-christoph-bosch
Informationsseite des Nabu Deutschland über Wölfe

Der Wolf ist zurück. Nicht bei jedem Zeitgenossen löst die Nachricht über die Rückkehr dieser streng geschützten Tierart Freude aus. So erscheint das Thema regelmäßig jeden Herbst und Winter in den polnischen Medien und führt zu erhitzten Debatten. Unser östliches Nachbarland konnte bereits vor zehn Jahren wieder rund 500 Individuen zählen, nachdem bis 1975 der Wolf auch dort fast vollkommen ausgerottet war. Die meisten davon leben in den dünn besiedelten waldreichen Regionen im Süden und Osten Polens. Eine stattliche Population hat sich aber auch in den Wäldern Pommerns etabliert. Zu Angriffen auf den Menschen ist es dabei seit über 35 Jahren nicht mehr gekommen.

Auch an der polnischen Ostseeküste lässt sich Isegrim in den vergangenen Jahren immer wieder blicken. Ein größeres Revier erstreckt sich zwischen Ustka (Stolpmünde) und der Halbinsel Hel (Hela) im Osten. Den vermehrten (Sicht-)Kontakt zwischen Mensch und Wolf hat die Staatliche Forstverwaltung in der pommersch-kujawischen Hauptstadt Bydgoszcz (Bromberg) nun zum Anlass genommen, über Verhaltensregeln für den Fall einer Begegnung zu informieren. An erster Stelle betonen die Fachleute, dass von gesunden Wölfen keine Gefahr für den Menschen ausgeht. Denn das tierische Beutespektrum der graubraunen Vierbeiner umfasst hauptsächlich Wild wie Rehe, Hirsche und Wildschweine und hier vor allem junge und schwache Tiere. Den Wölfen kommt in den Ökosystemen Wald und Heide sogar die Rolle einer Art von „Gesundheitspolizei“ zu.

Natürlich werde sich ein Wolf verteidigen, der sich in Bedrängnis gebracht fühlt. Doch dazu gehört ein Vielfaches mehr, als etwa bei Wildschweinen. Denn im Gegensatz zu diesen bleibt der Wolf in der Regel auf Distanz, beobachtet die Situation zunächst und wird sich dann zurückziehen. In diesem Sinne geht beim Waldspaziergang eine größere Gefahr von Wildschweinen aus, die durch ihre Körpermasse während eines Angriffes große Verletzungen beim Menschen herbeiführen können.

Der NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V. gibt auf seiner Website folgende Verhaltensempfehlung, sollte man beim Wandern im Freien einem oder mehreren Wölfen begegnen: „Beobachten Sie das Tier ruhig. Lassen Sie ihm genug Raum, damit es sich zurückziehen kann. Wenn Sie sich unwohl fühlen, richten Sie sich auf und machen Sie sich groß. Lautes, energisches Rufen oder Klatschen kann den Wolf vertreiben. Laufen oder fahren Sie einem Wolf nicht hinterher, versuchen Sie niemals, ihn anzulocken oder zu füttern. Wenn möglich, machen Sie aus der Distanz Fotos. Ziehen sie sich langsam zurück.“

Begegnungen mit Wölfen sollten in Polen wie auch in Deutschland der zuständigen Behörde mitgeteilt werden. Ebenso der Fund von toten Wölfen. Denn auch wenn es immer wieder zu einzelnen Fällen kommt, in denen Weidevieh vom Wolf gerissen wurde. Der Verwandte unseres Haushundes ist ungleich stärker gefährdet. Schnellstraßen sind für ihn oft eine nicht einzuschätzende tödliche Barriere und immer mehr Menschen greifen wieder zur voreiligen Selbstjustiz und erschießen Wölfe kurzerhand. Da der Wolf aber in Polen ebenso wie in Deutschland unter strengem Artenschutz steht, darf er nicht bejagt werden. Der Abschuss „auffälliger“ Tiere darf nur von berechtigten Personen aufgrund einer vorherigen Entscheidung der zuständigen Behörden erfolgen.



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