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Zuschuss der Krankenkasse

Zuschüsse von Ihrer deutschen Krankenkasse zu Ihrem Kururlaub

Durch eine Gesetzesänderung ist es den deutschen Krankenkassen ermöglicht worden, auch Kuren im Europäischen Ausland und unter weniger strengen Auflagen, bspw. hinsichtlich Ihrer Aufenthaltsdauer, zu bezuschussen.

Wir empfehlen Ihnen, sich grundsätzlich in jedem Einzelfall mit Ihrer Krankenkasse im Vorfeld einer geplanten Kurreise in Verbindung zu setzen. Nur so können Sie sicher gehen, allen Anforderungen gerecht zu werden und somit doppelt von Ihrer Kurreise zu profitieren. Grundsätzlich möchten wir auf einige Grundsätze hinweisen, die generell beachtet werden sollten.

Bei einer „Ambulanten Vorsorgekur“ (wurde früher als „Offene Badekur“ bezeichnet) haben Sie die Möglichkeit, Ihren Kurort und Ihre Unterkunft in Absprache mit Ihrem Arzt weitgehend frei zu wählen.

Diese ambulante Vorsorgemaßnahme kann alle 3 Jahre beantragt und bezuschusst werden, wobei es auch hierbei Ausnahmen gibt. Abweichend von der alten Regelung ist keine Kurdauer von mindestens 3 Wochen vorgeschrieben. Wobei diese selbstverständlich gerade bei gravierenden Beschwerden als Minimum empfohlen wird, um Ihren Kuraufenthalt Erfolg versprechend verlaufen zu lassen.

Ihre deutsche Krankenkasse übernimmt im Falle eines positiven Bescheides für Ambulante Vorsorgeleistungen Kosten der ärztlichen Behandlungen und bis zu 85% der Kurmittel. Für alle übrigen Kosten wie Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten etc. können pauschalierte Zuschüsse bis max. € 13,- je Tag gezahlt werden.  

Einen Antrag auf eine Ambulante Vorsorgekur erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Fragen Sie dort nach möglichen Zuschussmöglichkeiten in Ihrem ganz speziellen Fall. Wir empfehlen Ihnen, sich unbedingt vor Ihrer Reise vertrauensvoll an Ihren Arzt zu wenden, der diesen Antrag mit Ihnen gemeinsam ausfüllt. Hier kommt es neben der Diagnose auch auf die sogenannte „Krankheitsverhütung“ an. Sollten Sie chronische Leiden haben, muss die Schädigung mit den daraus resultierenden Funktionsstörungen und Beeinträchtigungen im Kurantrag eingetragen werden.

Da generell jede Krankenkasse andere Maßstäbe bei der Bewilligung von Zuschüssen zur Ambulanten Vorsorgekur anlegt, sollten Sie sich generell im Vorfeld Ihrer Reise mit der Kasse in Verbindung setzen. Es hat sich gezeigt, dass eine schriftliche Zusage der Kostenübernahme vor der Buchung sehr wichtig ist. Diese sollte also vorliegen. Danach können Sie selber buchen. Sie verauslagen alle Kosten und bekommen diese im Nachgang erstattet.

Zu Beginn Ihres Kuraufenthaltes erbitten Sie dann eine detaillierte Aufstellung aller Kurleistungen und medizinischer Behandlungen mit den angefallenen Kosten, die Ihnen dann am Kurende ausgehändigt wird.

Diese Hinweise sollten Ihnen ermöglichen, einen kleinen Einblick in die Möglichkeiten der Bezuschussung Ihres Kururlaubs an der polnischen Ostsee zu erhalten. Weitergehende Fragen versuchen wir Ihnen gerne zu beantworten. Oder wenden Sie sich doch gleich vertrauensvoll an Ihre Krankenkasse.

Was ist zu tun, um Zuschüsse zur Ambulanten Vorsorgekur zu erhalten?

Eine Kurzübersicht

1. Formular bei Ihrer Krankenkasse anfordern.
2. Dieses mit Ihrem Arzt gemeinsam ausfüllen.
3. Antrag bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
4. Kurreise je nach Indikationen und Kontraindikationen buchen und durchführen.
5. Bei Fragen zur Therapiekarte im Nachgang vertrauensvoll an TravelNetto wenden. Wir werden helfen.

 

 Unseren Hinweisen zur Beantragung von Zuschüssen ist keinerlei Verbindlichkeit zu entnehmen. Alle Krankenkassen entscheiden über eine Bezuschussung eigenständig im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Wir bitten Sie dies zu beachten.

 

 

 

 

 



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